Erläuterungen / FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Wie ist die Erscheinungsweise des Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)?
- Muss man das komplette Werk abonnieren oder kann man auch einzelne Beiträge beziehen?
- Wie wird man Autor des Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)?
Wie ist die Erscheinungsweise des Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)?
Das HRG erscheint in Lieferungen. Pro Jahr sind ein bis zwei Lieferungen geplant. Jeweils acht Lieferungen werden zu einem gebundenen Band zusammengefasst. Die erste Lieferung erschien im September 2004. Seit August 2008 liegt auch der gebundene Band I vor.
Jeweils bei Erscheinen der letzten (achten) Lieferung eines Bandes werden den Abonnenten auch die Einbanddecke und die Titelei zum Kauf angeboten, so dass sie sich die Lieferungen aufbinden lassen können.
Insgesamt sind sechs Bände zu jeweils acht Lieferungen geplant.
Muss man das komplette Werk abonnieren oder kann man auch einzelne Beiträge beziehen?
In der digitalen Version (siehe unten) ist der Bezug von Einzeldokumenten möglich.
Wie wird man Autor Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)?
Wenn Sie an der 2. Auflage des "Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte" mitarbeiten möchten, so informieren Sie sich bitte zunächst anhand der hier eingestellten Stichwortliste, die jeweils nach dem Erscheinen einer neuen Lieferung auf den neuesten Stand gebracht wird. Ihr können Sie entnehmen, welche Stichwörter noch nicht vergeben sind.
Wenn Sie Interesse daran haben, ein Stichwort zu bearbeiten, so bewerben Sie sich bitte dafür bei der Redaktion in Frankfurt a.M.:
Herrn Professor
Dr. Albrecht Cordes
FB Rechtswissenschaft
Institut für Rechtsgeschichte
Grüneburgplatz 1
60323 Frankfurt/M.
Cordes@jur.uni-frankfurt.de
oder
Herrn Andreas Karg
c/o Lehrstuhl Prof. Dr. Cordes
FB Rechtswissenschaft
Institut für Rechtsgeschichte
Grüneburgplatz 1
60323 Frankfurt/M.
Karg@jur.uni-frankfurt.de
oder direkt über das Kontaktformular des HRG-Portals.
Die Herausgeber werden Ihnen dann verbindlich mitteilen, ob Sie das gewünschte Stichwort übernehmen können. Danach erhalten Sie einen Verlagsvertrag, in dem die Länge des Beitrages, die Abgabefrist und das Honorar festgelegt sind.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Stichwörter in zeitlicher Nähe zum voraussichtlichen Erscheinungsdatum vergeben werden. Zwischen Stichwortvergabe und Erscheinen sollten möglichst nicht mehr als zwei Jahre liegen. Für spätere Stichwörter werden Sie daher zunächst als Interessent vorgemerkt und zu gegebener Zeit angesprochen.