I., auch Einsatz o.ä. (nd.: insate; mittelnl.: insete), konnte bedeuten: Pfand, Verpfändung, Besitzeinweisung (
2. Ähnlich wie Lust und Last oder Lust und Verlust zur Kennzeichnung der mit dem
Trifft den Besitzer (
Die E. dient der Klärung einer ungewissen Eigentumslage (Gai. D. 41.3.1), indem sie einen Eigentumserwerb des Besitzers ermöglicht u. damit die dauerhafte Trennung von
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