Aberglaube und Recht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Aberglaube und Recht
1. Der Wortsinn von „Aberglaube“ (auch „Afterglaube“, „Missglaube“, „Unglaube“, „kranker Glaube“) ist an sich einfach zu verstehen: als abgewerteter Gegensatz zu dem als wahr/richtig/maßgebend/wesentlich auftretenden Glauben in Lehre (Bekenntnis) und Praxis (Kult). Als das Wort im 15. Jh. erstmals in einer Glosse zum St. Trudperter Hohelied erschien und dann im 16. Jh. allgemein gebräuchlich wurde, war maßgebend der christliche Glaube, für den aller nichtchristliche
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