Aberglaube und Recht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Aberglaube und Recht

1. Der Wortsinn von „Aberglaube“ (auch „Afterglaube“, „Missglaube“, „Unglaube“, „kranker Glaube“) ist an sich einfach zu verstehen: als abgewerteter Gegensatz zu dem als wahr/richtig/maßgebend/wesentlich auftretenden Glauben in Lehre (Bekenntnis) und Praxis (Kult). Als das Wort im 15. Jh. erstmals in einer Glosse zum St. Trudperter Hohelied erschien und dann im 16. Jh. allgemein gebräuchlich wurde, war maßgebend der christliche Glaube, für den aller nichtchristliche

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Verweise

Aberglaube und Recht verweist auf folgende Stichwörter

Aufklärung; Bildzauber; Blut; Brauchtum und Recht; Dominikanern; Germanen; Grimm; Heiligen; Hexenprozesse; Hinrichtungen; Hochzeitsbräuche; Juden; Ketzer, Ketzerei; Klerus; Leges Barbarorum; Luther; Märchen; Majestätsverbrechen; Regino von Prüm; Sage; Sakralstrafe; Sakramenten; Thomas von Aquin; Verbrennen; Volkskunde, rechtliche; Wahrsagen; Wahrsagerei; Zauberei;

Schlagwort

Dem Stichwort Aberglaube und Recht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Volkskunde;

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