Absicht, böse (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Absicht, böse
Die böse Absicht wurde in der frühen Neuzeit als intensivste Form des Vorsatzes, der die Auflehnung gegen das Recht beinhaltet, begriffen (Klein 1796: Die Absicht ist böse, wenn sie gesetzwidrig ist). Zugleich wurde sie auf das Strafrecht (Strafe, Strafrecht) des fränkisch-deutschen MA zurückprojiziert, wo sie das Handeln aus kühler Berechnung im Gegensatz zur retorsiven Affekttat kennzeichnen sollte.
Im röm. Recht war der dolus malus ursprünglich Voraussetzung [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.absicht_boese
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