Abt, Abtei (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Abt, Abtei

I. Abt

1. Bezeichnung eines Vorstehers einer christlichen monastischen Gemeinschaft seit dem späten 4. Jh., die nur im weströmischen Gebiet Verbreitung findet. Das Wort abbas (spätlat.) stammt vom griechischen άββα´ς, das Vater meint, womit auch die besondere Funktion und Rechtsgewalt des Klostervorstehers gegenüber den Mitgliedern seiner Gemeinschaft ausgedrückt wird. Der Begriff wurde schon im frühen orientalischen Mönchtum verwendet, ohne jedoch im oströmischen Gebiet [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.abt_abtei

Verweise

Abt, Abtei verweist auf folgende Stichwörter

Benediktiner; Bischof; Friedrich II.; Fulda; Innozenz IV. ; juristische Person; Kanonisches Recht; Kirchenrecht, evangelisches; Klerus; Kloster; Klosters; Konzile; Kreistagen; Kurie; Landtag,; Orden; Papstes; Pfründe; Quedlinburg; Reformation; Reichskreisen; Reichsstift; Reichstag; Reservationen, päpstliche; Synoden; Wahl; Zisterziensern;

Schlagwörter

Dem Stichwort Abt, Abtei sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Kleriker;

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