Abzugsrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Abzugsrecht
A. im weiteren Sinne beinhaltet das R. des Einzelnen zur Änderung seines Wohnsitzes; der Begriff wird auch für die infolge des Abzuges anfallende Gebühr (auch: Abschoß oder Abfahrtgeld, DRW I, 264, Todfallabgabe) verwendet. In seinem ursprünglichen und engeren Sinn geht es um die Berechtigung Höriger oder Leibeigener (Leibeigenschaft), die prinzipiell an die Scholle gebunden waren (Schollenbindung), im Rahmen der ma Grundherrschaft bzw. Leibherrschaft (Leibeigenschaft) wegzuziehen. In
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