Achtbuch (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Achtbuch

Das A., auch Achtregister, ist ein Verzeichnis der von einem Gericht verkündeten Ächtungen und Geächteten („Ächter“) in Buchform (Acht). Es genoss gleich den Achtbriefen selbst öffentlichen Glauben und konnte diese sogar ersetzen. Soweit bekannt, hat erstmals Kaiser Friedrich II. im Mainzer Landfrieden von 1235 (Mainzer Reichslandfriede) die Anlage eines A. für den Königshof vorgesehen. Obwohl sich von der Anlage eines solchen nichts erhalten hat, hat diese Norm spätere Könige

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Verweise

Achtbuch verweist auf folgende Stichwörter

Acht; Friedrich II.; Landfrieden; landschädlichen Leute; Leutkircher Heide; Lübeck; Mainzer Reichslandfriede; Nürnberg; Reichshofgericht; Reichsstädten; Rostock; Rottweil; Straßburg; Ulm; Zürich;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Achtbuch:

Acht;

Schlagwörter

Dem Stichwort Achtbuch sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Rechtsbuch; Strafe und Strafrecht;

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