Adoption (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Adoption
Der Begriff A. kennzeichnet die Herstellung eines Kindschaftsverhältnisses durch einen formalen rechtlichen Akt unabhängig von der biologischen Abstammung (Agnaten und Kognaten, Verwandtschaft). In diesem Sinne ist die A. im römischen Recht als adoptio bzw. arrogatio ausgebildet worden.
Die Rechte der germanischen Völker (Leges Barbarorum) kannten eine solche Möglichkeit der fiktiven Schaffung eines Eltern-Kind-Verhältnisses nicht. Die Geschlechtsleite etwa diente
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