Ärgere Hand (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Ärgere Hand
Das Rechtssprichwort Das Kind folgt der ärgeren Hand besagt, dass das Kind aus einer standesungleichen Ehe dem Stand (Stände, Ständewesen) des rangniedrigeren Elternteils folgen soll. Es dient damit der Absicherung des Prinzips der Ebenbürtigkeit im Eherecht und kann als Sanktion für die Überschreitung des Verbots der Missheirat gesehen werden.
Urspr. dürfte das Prinzip der Ä. nur für Ehen zwischen Freien und Unfreien gegolten haben: So etwa L. Rib. 58 § 11, Ssp
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.aergere_hand
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