Ärgere Hand (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Ärgere Hand

Das Rechtssprichwort Das Kind folgt der ärgeren Hand besagt, dass das Kind aus einer standesungleichen Ehe dem Stand (Stände, Ständewesen) des rangniedrigeren Elternteils folgen soll. Es dient damit der Absicherung des Prinzips der Ebenbürtigkeit im Eherecht und kann als Sanktion für die Überschreitung des Verbots der Missheirat gesehen werden.

Urspr. dürfte das Prinzip der Ä. nur für Ehen zwischen Freien und Unfreien gegolten haben: So etwa L. Rib. 58 § 11, Ssp

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.aergere_hand

Verweise

Ärgere Hand verweist auf folgende Stichwörter

Ebenbürtigkeit; Hausgesetzen; Kind; Missheirat; Morganatische Ehe; Freien; Fürstenprivatrechts; Stände, Ständewesen; Unfreien; Wahlkapitulationen;

Schlagwörter

Dem Stichwort Ärgere Hand sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Familienrecht; Rechtsregel und Rechtssprichwort;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 2 Seiten, 576KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Ärgere Hand

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de