Ahnenprobe (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Ahnenprobe

Die A. diente der Abgrenzung der Geburtsstände zu den anderen Ständen durch den Beweis der Abstammung aus ebenbürtiger Ehe (Ebenbürtigkeit). Nur der Proband war ebenbürtig, dessen Großeltern demselben Stand angehört hatten. Für den Adel war die A. ab dem 12. Jh. im Lehnrecht beim Zweikampf erforderlich. Sie wurde dann auch für die Turnierfähigkeit (Turnier, Turnierfähigkeit) und schließlich überall dort verlangt, wo die Zugehörigkeit zum Adel rechtliche Vorteile brachte. Dies

[...]

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Verweise

Ahnenprobe verweist auf folgende Stichwörter

Adel; Beweis; Domkapiteln; Ebenbürtigkeit; Ehe; Familienfideikommmiss; Lehnrecht; Ritterorden; Ständen; Stammbaum; Stiftsadel; Turnier, Turnierfähigkeit; Wappenrecht; Zweikampf;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Ahnenprobe:

Adel; Goldenes Vlies; Hand; Hof;

Schlagwort

Dem Stichwort Ahnenprobe ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Adel;

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