Akkusationsprozess (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Akkusationsprozess

Das Akkusationsverfahren setzt, im Gegensatz zum Inquisitionsprozess, das Vorliegen einer Parteiklage (accusatio) für die Einleitung eines gerichtlichen Prozesses voraus (Klage). Im Zivilrecht gilt die Voraussetzung bis heute. Ausgehend vom römischen Recht wird der A. auch im gemeinen Recht als processus ordinarius bezeichnet. Im römischen Strafrecht bildete die Popularklage sowohl im Schwurgerichtsverfahren (Schwurgericht, Geschworenengericht) wie auch im späteren extraordinären [...]

Verweise

Akkusationsprozess verweist auf folgende Stichwörter

Anklage; Carpzov; Eideshelfern; Folter; gemeinen Recht; Innozenz III; Inquisitionsprozess; Interlokut; Klage; Popularklage; Schwurgericht, Geschworenengericht; Staatsanwaltschaft; Strafe; Strafprozesses;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Akkusationsprozess:

Aktenversendung; Anklage; Audiatur et altera pars; Denunziation; Eid; Geistliche Gerichtsbarkeit; Gerichtsverfahren; Geständnis; Gottesurteil; Haftbefehl; In dubio pro reo; Inquisitionsprozess; Instanzentbindung; Kalumnieneid; Kammergericht, preußisches;

Schlagwörter

Dem Stichwort Akkusationsprozess sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Mittelalter; Prozess und Prozessrecht;

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Artikel Akkusationsprozess

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