Akzeptation (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Akzeptation

„Annahme, Anerkennung“, ein verfassungsrechtlicher Begriff des 15. Jh., bezeichnet die vom König und den Landesfürsten (Fürst) verfügte Anerkennung kirchlichen Rechts. Der A. folgt die Rezeption des kirchlichen Rechts, gewöhnlich durch den Erlass eines staatlichen Überleitungsgesetzes (sanctio). Die A. ist also der modernen staatsrechtlichen Transformation verwandt. Geschichtliche Beispiele bilden die

[...]

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Verweise

Akzeptation verweist auf folgende Stichwörter

Fürst; kanonischen Recht; König; Pragmatische Sanktion;

Schlagwörter

Dem Stichwort Akzeptation sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Staatsrecht;

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Artikel Akzeptation

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