Aldermann (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Aldermann
oldermann, pl. olderlude; ags. ealdorman, aldorman; engl. alderman (dort heute Mitglied des kommunalen Magistrats (Magistratsverfassung) unter dem Bürgermeister); in England vor 1066, in Norddeutschland und im ganzen Hanseraum (Hanse) seit dem 13. Jh. belegt. Im angelsächsischen Recht war der A. als Vertreter des Königs oder sogar selbst als Kleinkönig zur Verwaltung eines Bezirks (shire) des Königreichs bestellt. Lateinische Parallelquellen [...]
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