Aller guten Dinge sind drei (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Aller guten Dinge sind drei
Ding, mhd. dinc bedeutet im germanischen und ma. deutschen Recht „gerichtliche Verhandlung“, „Gericht“. Ursprünglich waren mit diesem Rechtssprichwort die Gerichtstermine gemeint, die dreimal erfolgen mussten, denn der Beklagte hatte Anspruch auf drei [...]
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