Allgemeines Landrecht (Preußen) (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Allgemeines Landrecht (Preußen)
Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) wurde zum 1. Juni 1794 für das gesamte preußische Staatsgebiet in Kraft gesetzt. Es handelt sich um eine naturrechtliche (Naturrecht) Kodifikation, also eine erschöpfend gedachte Zusammenfassung des gesamten geltenden Rechts in einem einheitlichen Gesetzbuch. Pläne, das in Preußen geltende Recht aufzuzeichnen und zu erneuern, gab es schon seit Beginn des 18. Jh., also verhältnismäßig früh. Dies hing damit zusammen, dass
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