Alliiertes Recht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Alliiertes Recht

I. Begriff

A. bezeichnet das von den vier alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs, den USA, der Sowjetunion, dem Vereinigten Königreich (Großbritannien) und Frankreich in und für Deutschland gesetzte Besatzungsrecht. Wie jedes Besatzungsrecht stand das von den Alliierten erlassene Recht in Deutschland neben und über der Rechtsordnung des besetzten Landes, die es zum Teil durch eigene, von alliierten Organen geschaffene Rechtsnormen ersetzte. Unter A. wird dabei sowohl Recht

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.alliiertes_recht

Verweise

Alliiertes Recht verweist auf folgende Stichwörter

Berlin; Bundesrepublik Deutschland; Deutsche Demokratische Republik; Drittes Reich; Entnazifizierung; Frankreich; Kriegsverbrecherprozesse; Nationalsozialistisches Recht; Souveränität; Großbritannien); Völkerrecht;

Schlagwörter

Dem Stichwort Alliiertes Recht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Rechtsgebiet; Rechtstext;

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