Altersstufen (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Altersstufen
Der Beginn oder das Ende eines Lebensabschnittes ist schon in den ältesten überlieferten Quellen mit einem bestimmten Rechtsstatus (A.) verbunden; altersabhängig erwachsen Rechte und Pflichten, wobei ihr Umfang und die damit verbundene Rechtsposition stark variieren. Moderne Begriffe wie „Volljährigkeit“ oder „Mündigkeit“ sind deshalb nicht ohne weiteres auf historische Rechtssituationen übertragbar.
Bereits im Edictus Rothari (643) und den Leges Liutprandi (721) ist von
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.altersstufen
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Referenzen
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