Amtsbuch ist ein von Archivaren im 19. Jh. gebildeter Begriff, um Geschäftsschriftgut in Buchform von solchem in Form von Urkunden und Akten einerseits, andererseits von (im weitesten Sinne) literarischen Handschriften zu scheiden. A. sind buchförmige (d.h. aus Lagen bestehende) Kompositionen von Einträgen, die, aus verwaltender oder rechtserheblicher Tätigkeit erwachsen, sowohl in sich selbständige wie unselbständige Texte sein können. Technisches Vorbild ist der Codex, mit dem aber ...
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