Anefang (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Anefang

Der A. (ahd. anafanc, dazu verb. ana-, furi-fangon; as. anefanc; lat. intertiatio) bezeichnet das rechtsförmliche Anfassen einer abhanden gekommenen und wieder gefundenen beweglichen Sache unter gleichzeitiger Behauptung eines besseren Rechts an dieser. Der A. war das wichtigste Mittel der gerichtlichen Fahrnisverfolgung (Fahrnis, Fahrhabe) der fränk. Zeit und des MA. Er sollte ältere Formen der Selbsthilfe zurückdrängen. Die Volksrechte (Leges barbarorum) [...]


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Verweise

Anefang verweist auf folgende Stichwörter

Buße; Diebstahl; Fahrnis, Fahrhabe; fränk. Recht; Fristenberechnung; Gericht; Gerüfte; Gewere; Handhafter Tat; Hanse; Haus; Klage; Knecht; Ladung; langobardischen; Leges barbarorum; Lösung; Nacheile; Nordisches Recht; Raub; Sache; Sachsenspiegel; Sächsisches Recht; Schreimannen; Selbsthilfe; Spurfolge; Zug auf Gewähren;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Anefang:

Anlass; Carbonaria Silva; Diebstahl; Eigentum; Eigentumsmarken; Fahrnis, Fahrhabe; Flucht; Fuß; Gerichtsverfahren; Gerüfte; Gewere; Hand wahre Hand; Handhafte Tat; Haussuchung; Intertiatio; Kauf;

Schlagwörter

Dem Stichwort Anefang sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Mittelalter; Strafe und Strafrecht;

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