Anefang (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Anefang
Der A. (ahd. anafanc, dazu verb. ana-, furi-fangon; as. anefanc; lat. intertiatio) bezeichnet das rechtsförmliche Anfassen einer abhanden gekommenen und wieder gefundenen beweglichen Sache unter gleichzeitiger Behauptung eines besseren Rechts an dieser. Der A. war das wichtigste Mittel der gerichtlichen Fahrnisverfolgung (Fahrnis, Fahrhabe) der fränk. Zeit und des MA. Er sollte ältere Formen der Selbsthilfe zurückdrängen. Die Volksrechte (Leges barbarorum) [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.anefang
Verweise
Anefang verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Anefang:
Schlagwörter
Dem Stichwort Anefang sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte