Anerbenrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Anerbenrecht

Beim A. handelt es sich um eine spezifische Form des bäuerlichen Erbrechts. Es dient dem Zweck, die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Gewährleistung des Hofüberganges auf einen von mehreren Erben – den Anerben – zu gewährleisten. Warum sich das die Überschuldung landwirtschaftlicher Betriebe im Erbgang vermeidende A. in der NZ nicht flächendeckend durchsetzen konnte und statt dessen in weiten Teilen Dtld. die Realteilung üblich gewesen ist, bleibt nach wie vor

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.anerbenrecht

Verweise

Anerbenrecht verweist auf folgende Stichwörter

Ablösungsgesetzgebung; Abschichtung; Bauern; Bauernbefreiung; Erbfolgeordnungen; Erbhofrecht; Erbrechts; Gesetzgebung; Grundherrschaft; Haus; Höferecht; Leges barbarorum; Rodung; Territorien; Westfalen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Anerbenrecht:

Agrarverfassung; Altenteil; Badisches Landrecht; Eheliches Güterrecht; Erbhofrecht; Erbrecht; Erbtochter; Häusler; Heimatzuflucht; Interimswirtschaft;

Schlagwort

Dem Stichwort Anerbenrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Erbrecht;

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