Angebot (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Angebot

A., Antrag, Anerbieten oder Offerte bezeichnet privatrechtlich eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung, die zusammen mit der korrespondierenden Annahme den Vertragskonsens (Konsens) bildet. Ob das A. bindend ist usw., beurteilen die Rechtsordnungen unterschiedlich. Das englische Recht hält wie das ältere gemeine Recht im Unterschied zum BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das A. für unverbindlich. Die Vertragsschlussdogmatik und damit auch die Regeln für das A. gehen im

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.angebot

Verweise

Angebot verweist auf folgende Stichwörter

Bürgerliches Gesetzbuch; englische Recht; gemeine Recht; Grotius; Konsens; Naturrecht; Schuldrechts; Willenserklärung;

Schlagwörter

Dem Stichwort Angebot sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürgerliches Recht; Privatrecht; Sachenrecht; Schuldrecht; Zivilrecht;

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