Angelsächsisches Recht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Angelsächsisches Recht
Das A. ist das Recht Englands während seiner ags. Beherrschung, also im Zeitraum zwischen der Eroberung des kelt. Britanniens (Kelten) (mit Ausnahme von Wales, Cornwall und Schottland) durch die germ. Völker der Angeln, Sachsen und Jüten um die M. des 5. Jh. und seiner normannischen Eroberung im Jahre 1066. Der Sammelname „Angelsachsen“ ist gelehrtes Latein (Angli Saxones) und zuerst von dem langobard. Geschichtsschreiber Paulus Diaconus (8. Jh.) gebraucht worden. Das A. nimmt [...]
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