Anwalt (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Anwalt
Das Wort A., ahd. anawalto, mhd. an(e)walt, das im nd. Sprachgebiet erst seit dem 15. Jh. in hdt. Urk. vorkommt, bezeichnet einen Vertreter beim Ks., den Stellvertreter eines Fürsten, eines Herrn, eines Beamten, eines Geistlichen, dann auch den Vertreter oder Vorstand eines Dorfes, einer Gemeinschaft, schließlich (Belege seit dem 15. Jh.) den privatrechtlichen Vertreter vor Gericht wie außerhalb von Prozessen. Ein Stellvertreter oder Prozessbevollmächtigter heißt auch [...]
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