Approbation, päpstliche (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Approbation, päpstliche

Als allg. kan. Rechtsinstitut umfasst approbatio die rechtsbegründende oder rechtsbekräftigende rechtsgeschäftliche Bestätigung und die nicht rechtsgeschäftliche Bestätigung einer Person als (rechtl.) geeignet oder eines faktischen Sachverhaltes nach Prüfung durch kirchl. Obere als rechtmäßig. Zu unterscheiden sind für die kirchl. Rechtsgesch. die Regelungen vor und nach der Kirchenrechtsreform von 1917 (Codex Iuris Canonici). Der A. waren vorbehalten: a) die Bestätigung [...]

Verweise

Approbation, päpstliche verweist auf folgende Stichwörter

Alexanders III.; Bonifatius VIII; Codex Iuris Canonici; Ferdinand I.; Franken; Friedrich I.; Friedrichs II.; Geblütsrechtes; Goldener Bulle; Gregor VII.; Innozenz III.; Innozenz IV.; Kaiserkrönung; Karls IV. ; Karls V.; Königswahl; Konstantinische Schenkung; (Kur-)Fürsten; Kurverein; Licet iuris; Ludwig der Bayer; Bebenburg; Papstes; Reichsvikariats; translatio imperii; Zweischwerterlehre;

Schlagwörter

Dem Stichwort Approbation, päpstliche sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Papst;

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Artikel Approbation, päpstliche

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