Armesünder (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Armesünder

Der „arme Sünder“ urspr.. kirchl. Ausdruck = miser peccator „bemitleidenswerter Sünder“; von da aus (Jüngstes Gericht) in die jur. Terminologie und verallgemeinert als die volkstümliche Bezeichnung für einen dem peinlichen Gericht überantworteten Täter, schlechthin auch der Arme genannt, wobei dem Eigenschaftswort arm (arm und reich) adj. die Bedeutung von „aus der Rechtsgemeinschaft ausgestoßen“ zukommt.

Dieser dem modernen Sprachgebrauch noch

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.armesuender

Verweise

Armesünder verweist auf folgende Stichwörter

Aberglaube und Recht; arm und reich; Constitutio Criminalis Theresiana; Glocke; Selbstmord;

Schlagwörter

Dem Stichwort Armesünder sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Strafe und Strafrecht; Volkskunde;

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