Asega (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Asega
Das afrs. Rechtswort A., m., ist ein Kompositum aus a- (Recht, Gesetz) und -sega, einem Nomen Agentis zu sagen. Der Terminus ist vor allem in den hochma. 17 Küren und 24 Landrechten (Friesisches Recht) bezeugt (zum größten Teil der Belege s. von Richthofen, Unters. über fries. Rechtsgesch. II 1, 1882, 464–476).
Der A. hatte neben Graf u. Schultheiß (afries. skelta) eine wichtige Position im fries. Gerichtswesen inne. Zu seinen Aufgaben zählten nach [...]
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