Aufgebot, privatrechtlich (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Aufgebot, privatrechtlich

A. ist die ein- oder mehrmalige öffentliche, von einer Behörde (Gericht, Grundherrn o.ä.) ausgehende Aufforderung an Unbekannte oder an unbekannten Orten weilende Personen, vor einer Änderung der Rechtslage binnen bestimmter Frist (z.B. Jahr und Tag) (rechtliche) Ansprüche (Anspruch) geltend zu machen. Nichtmelden (Verschweigung) zieht in der Regel Rechtsverlust nach sich. Diese Ausschlusswirkung (Präklusion) beruht auf der Fiktion, dass das A. allen Widerspruchsberechtigten zur

[...]

Verweise

Aufgebot, privatrechtlich verweist auf folgende Stichwörter

Anspruch; Auflassung; Behörde; Ding; Ediktalzitation; Ehe; Fahrnis; Fund; Gericht; Jahr und Tag; Kanzel; Konkurs; Prozess, Sächsischer; Reichskammergericht; Rezeption; Strandrecht, Strandregal; Todeserklärung; Urkunden; Verschollenheit; Verschweigung; Zwangsvollstreckung;

Schlagwörter

Dem Stichwort Aufgebot, privatrechtlich sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Sachenrecht; Zivilrecht;

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Artikel Aufgebot, privatrechtlich

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