Auflassung (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Auflassung

A. ist die rechtsgeschäftliche Übereignung von Liegenschaften bes. im fränk. und im ma. Recht. Sie bestand, begrifflich betrachtet, aus mehreren Akten: Die sala war die Einigung über den Eigentumsübergang; die investitura der Vollzug der Veräußerung, also die Einkleidung des Erwerbers in den Besitz bzw. in die Gewere. Auch die Investitur zerfiel in zwei voneinander zu trennende Teile: Im Apprehensionsakt kam der Besitzerwerb des Übernehmers zum Ausdruck [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.auflassung

Verweise

Auflassung verweist auf folgende Stichwörter

Besitz; Erbenlaub; gemeinen Sachsenrecht; Gewere; Grundbuch; Grundstück; Investitur; Königsgericht; Königsurkunde; Rechtsbücher; Rezeption, privatrechtlich; römischen Vulgarrecht; Stabwurf; traditio; Traditionsbücher; Übereignung; Zaun; Zaunsprung;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Auflassung:

Affatomie; Aufgebot, privatrechtlich; Auftrag; Barfüßigkeit, Barhäuptigkeit; Besitz; Ding; Eigentum; Erbbücher, Erbebücher; Erde; Festuca; Friedebann; Gefahrtragung; Gericht; Gewere; Grundrente; Grundstück; Halm; Hand und Mund; Ingelheimer Oberhof; Investitur; Kauf;

Schlagwörter

Dem Stichwort Auflassung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Sachenrecht; Zivilrecht;

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