Aufrechnung (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Aufrechnung
A. ist die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Sie kann vertraglich vereinbart oder – unter besonderen Voraussetzungen – einseitig vorgenommen werden.
A.verträge begegnen schon in älterer Zeit, und zwar nicht nur im vermögensrechtl. Bereich, sondern auch z.B. bei wechselseitigen Bußschulden (Buße). Im 15. Jh. begann in Dtld. die Entwicklung des Kontokorrent. In den modernen Kodifikationen ist der A.vertrag nicht bes. geregelt.
Die einseitig vorgenommene
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.aufrechnung
Verweise
Aufrechnung verweist auf folgende Stichwörter
Referenzen
Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Aufrechnung:
Schlagwörter
Dem Stichwort Aufrechnung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte