Aufrechnung (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Aufrechnung

A. ist die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Sie kann vertraglich vereinbart oder – unter besonderen Voraussetzungen – einseitig vorgenommen werden.

A.verträge begegnen schon in älterer Zeit, und zwar nicht nur im vermögensrechtl. Bereich, sondern auch z.B. bei wechselseitigen Bußschulden (Buße). Im 15. Jh. begann in Dtld. die Entwicklung des Kontokorrent. In den modernen Kodifikationen ist der A.vertrag nicht bes. geregelt.

Die einseitig vorgenommene

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.aufrechnung

Verweise

Aufrechnung verweist auf folgende Stichwörter

Buße; Forderung; Glossatoren; Kodifikationen; Kontokorrent; Rezeption;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Aufrechnung:

Bürgerliches Gesetzbuch; Fehde; Forderung;

Schlagwörter

Dem Stichwort Aufrechnung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürgerliches Recht; Schuldrecht; Zivilrecht;

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Artikel Aufrechnung

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