Aufzeichnung des Rechts (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Aufzeichnung des Rechts
1971 bemerkte H. Krause zu recht, dass Speziallit. zum Thema fehle. Das hat sich seither merklich geändert. Seit mindestens zwei Jahrzehnten ist ein wachsendes Interesse am Phänomen der Schriftlichkeit zu verzeichnen, nicht nur im Rahmen rechtshist. Fg., sondern vornehmlich in anderen Kultur- und Geisteswisse. Dabei wird auch in der Rechtshistorie das wissenschaftliche Gespräch in erster Linie unter den Stichworten „Schriftlichkeit“ und „Mündlichkeit“ bzw. „Oralität“
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.aufzeichnung_des_rechts
Verweise
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