Aufzeichnung des Rechts (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Aufzeichnung des Rechts

1971 bemerkte H. Krause zu recht, dass Speziallit. zum Thema fehle. Das hat sich seither merklich geändert. Seit mindestens zwei Jahrzehnten ist ein wachsendes Interesse am Phänomen der Schriftlichkeit zu verzeichnen, nicht nur im Rahmen rechtshist. Fg., sondern vornehmlich in anderen Kultur- und Geisteswisse. Dabei wird auch in der Rechtshistorie das wissenschaftliche Gespräch in erster Linie unter den Stichworten „Schriftlichkeit“ und „Mündlichkeit“ bzw. „Oralität“

[...]

Verweise

Aufzeichnung des Rechts verweist auf folgende Stichwörter

Adels; Angelsächsisches Recht; Bilderhandschrift; Corpus Iuris Canonici; Eike von Repgow; gelehrten Rechts; Gesetzgebung; Gewohnheitsrecht; Gratians; Hartmann v. Aue; Isidors von Sevilla; Johann v. Buch; Kleriker; Kodifikationen; Königskrönung; Königsrecht; Leges Visigothorum; Lex Baiuvariorum; Lex Burgundionum; Mainzer Reichslandfriede; nulla poena sine lege; Partikularrecht; Prozessgefahr; Publikation von Gesetzen; Rechtsbücher; Rechtsgewohnheiten; Rechtsrituale; Rechtsweisung; Italien; Reichskammergerichts; Glossators; Reimvorrede; Rezeption; Sachsenspiegel Eikes v. Repgow; Schriftlichkeit und Recht; Stadtrechts; Urkunde; Volksrechte;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 5 Seiten, 591KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Aufzeichnung des Rechts

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de