Augsburger Religionsfriede (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Augsburger Religionsfriede

Der A. wurde als Bestandteil des Augsburger Reichsabschieds vom 25. September 1555 zwischen Kg. Ferdinand I. (in Vollmacht seines Bruders, Ks. Karls V.) sowie den luth. und kath. dt. Reichsständen vereinbart, um die auf Grund der Glaubensspaltung im Reich eingetretenen Verfassungsprobleme zu bewältigen; er schloss die freie Reichsritterschaft ein. Da eine Einigung auf theol. Ebene nicht zu erzielen war, beschränkte sich der A. auf eine polit.-säkulare Koexistenzordnung, die zunächst als

[...]

Verweise

Augsburger Religionsfriede verweist auf folgende Stichwörter

Auswanderung; Emigration; Cuius regio – eius religio; Ewigen Landfrieden; Ferdinand I.; Geistlichen Vorbehalt; jus reformandi; Karls V.; Kirchengut; Kirchenregiment, landesherrliches; Konfessionalisierung; Pfründe; Reichsabschieds; Reichskammergericht; Reichslehen; Reichsritterschaft; Reichsstädten; Reichsständen; Religionsfreiheit; Territorialstaaten; Westfälischen Frieden;

Schlagwörter

Dem Stichwort Augsburger Religionsfriede sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gesetz; Heiliges Römisches Reich; Reformation;

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