Ausheischen (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Ausheischen
A., auch uzheischen, usheyschen u.ä. bezeichnet zunächst ganz allg. das Herausfordern einer Person, sei es aus einem fremden Gerichtsbezirk oder sei es nur aus einem Haus, z.B. einer Gastwirtschaft, in diesem Fall dann meist in unfreundlicher Absicht. A. meint weiter die Ausübung des Evokationsrechts (Jus evocandi).
In einem speziellen Sinn bezeichnet A. im dt. Gerichtsverfahren des späten MA und der frühen NZ die Möglichkeit für eine Prozesspartei, einen an dem
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