Ausheischen (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Ausheischen

A., auch uzheischen, usheyschen u.ä. bezeichnet zunächst ganz allg. das Herausfordern einer Person, sei es aus einem fremden Gerichtsbezirk oder sei es nur aus einem Haus, z.B. einer Gastwirtschaft, in diesem Fall dann meist in unfreundlicher Absicht. A. meint weiter die Ausübung des Evokationsrechts (Jus evocandi).

In einem speziellen Sinn bezeichnet A. im dt. Gerichtsverfahren des späten MA und der frühen NZ die Möglichkeit für eine Prozesspartei, einen an dem

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.ausheischen

Verweise

Ausheischen verweist auf folgende Stichwörter

Dorf; Gerichtsverfahren; Ingelheimer Oberhof; Jus evocandi; Oberhof; Reklamationsrecht; Urteil, rechtl.;

Schlagwörter

Dem Stichwort Ausheischen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 1 Seite, 575KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Ausheischen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de