Aussetzen eines Kindes (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Aussetzen eines Kindes
Das A. unmittelbar nach der Geburt kam in den meisten archaischen Ges. vor und wurde erst durch das Christentum verboten (Kindestötung); von den Volksrechten (Leges barbarorum) gestattet es nur mehr die Lex Frisionum (V, 1). Als die Isländer um 1000 das Christentum annahmen (Island), geschah dies unter der Bedingung, dass sie weiterhin das A. vornehmen dürfen.
Das A. erfolgte vor allem bei lebensunfähigen (Lebensfähigkeit) oder missgestalteten Geschöpfen (Missgeburt,
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