Aussetzen eines Kindes (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Aussetzen eines Kindes

Das A. unmittelbar nach der Geburt kam in den meisten archaischen Ges. vor und wurde erst durch das Christentum verboten (Kindestötung); von den Volksrechten (Leges barbarorum) gestattet es nur mehr die Lex Frisionum (V, 1). Als die Isländer um 1000 das Christentum annahmen (Island), geschah dies unter der Bedingung, dass sie weiterhin das A. vornehmen dürfen.

Das A. erfolgte vor allem bei lebensunfähigen (Lebensfähigkeit) oder missgestalteten Geschöpfen (Missgeburt,

[...]

Verweise

Aussetzen eines Kindes verweist auf folgende Stichwörter

Aufnehmen eines Kindes; echten Not; Eckhardt; Grimm, Jacob; Island; Kindestötung; Körperkraft; Lebensfähigkeit; Leges barbarorum; Lex Frisionum; Munt, Muntwalt; Namengebung; Rechtsfähigkeit; Wasserweihe;

Schlagwort

Dem Stichwort Aussetzen eines Kindes ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Familienrecht;

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Artikel Aussetzen eines Kindes

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