Aussteuer (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Aussteuer

1. Die A. ist jene Form der Ausstattung für Töchter, die anlässlich ihrer Eheschließung (Ehe) erfolgt. Sie erfolgte häufig in Form der Mitgift, ist jedoch jur. streng von dieser zu unterscheiden: Anspruch auf die A. hat nicht der Bräutigam gegenüber der Brautfamilie, sondern die Braut gegenüber ihrer eigenen Familie; sie dient nicht einer dauernden Existenzsicherung, sondern lediglich der Erstausstattung des neu begründeten Haushalts (Haus) und umfasst daher in der Regel wesentlich

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.aussteuer

Verweise

Aussteuer verweist auf folgende Stichwörter

Anspruch; Ausstattung; Braut; Bürgerlichen Gesetzbuch; Ehe; Eheliches Güterrecht; Einwerfung; Erbrecht; Fahrnis, Fahrhabe; Gerade; Gewere; Haus; Hausrats; leges barbarorum; Lex Burgundionum; Mitgift; Pflichtteilsrecht; Rückfallsrecht; Tod; Verjährung; Verwandtschaft; Wittum;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Aussteuer:

Abschichtung; Ausstattung; Dos; Dotation; Einwerfung; Erbvertrag; Gerade; Hausrat; Henlich;

Schlagwörter

Dem Stichwort Aussteuer sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Erbrecht;

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