Badisches Landrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Badisches Landrecht

Üblicherweise werden drei Landrechte (Ldr.). unterschieden:

1. Ldr. für die Mgft. Baden-Baden vom 2.1.1588: Unter Mgf. Philipp II. kam es zu einer Gesetzgebungswelle, mit der alle Bereiche des Staatslebens neu geordnet werden sollten. Ihr Kern war das Ldr., welches in fünf Teilen Gerichtsprozess, Verträge, Testamente, Erbrecht sowie Strafrecht samt -prozess regeln sollte. Vertrags- und Erbrecht wurden hierbei stark an das Württembergische Ldr. von 1567 angelehnt, das materielle

[...]

Verweise

Badisches Landrecht verweist auf folgende Stichwörter

Anerbenrecht; Baden; Code civil; Eigentum; Feuerbach; Lehnrecht, Lehnswesen; Napoleon; Napoleonische Gesetzbücher; Reichsdeputationshauptschluss; Rheinbund; Westfalen; Württembergische Ldr.;

Schlagwort

Dem Stichwort Badisches Landrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Land und Landrecht;

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