Bahrprobe (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bahrprobe

Bei der B. (auch Bahrrecht, Scheines Recht, ius cruentationis = „Blutungsrecht“) musste der des Mordes oder Totschlags Verdächtigte an die Bahre des Erschlagenen treten, den Leichnam berühren und seine Unschuld beschwören. Das Einsetzen von Blutungen oder sonstige Veränderungen der Wunden (Verkehrungen) und/oder der Leiche deuteten auf den Probanden als Täter hin. Der Ursprung der B. liegt im Dunkeln. Die fränk. Zeit dürfte sie noch nicht gekannt haben. Erst seit [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.bahrprobe

Verweise

Bahrprobe verweist auf folgende Stichwörter

Aufklärung; Besold; Beweis; Blut; Carpzov; England; Folter; Frankreich; Freisinger Rechtsbuch; Gottesurteil; Mordes; Nibelungenlied; Reinigungseides; Spanien; Strafprozesses;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bahrprobe:

Blut; Gottesurteil; Hartmann von Aue (um 1160–um 1210);

Schlagwörter

Dem Stichwort Bahrprobe sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Beweis; Gerichtsverfahren; Mittelalter;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 2 Seiten, 578KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Bahrprobe

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de