Bankert (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bankert

B., in den Qu. auch in den Formen barchard, banckaerdt, pankart u.a. vorkommend, bezeichnet das Kind, welches „auf der Bank“ gezeugt wurde, also einer vorübergehenden Geschlechtsbeziehung entstammt, was heute als nichtehelich (unehelich) bezeichnet werden würde (Uneheliche). Dabei ist freilich zu beachten, dass die moderne Unterscheidung von Kindern in eheliche und uneheliche eine Folge der Etablierung der christl. Einehe ist (Ehe), während diese Begriffe in einer [...]


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Verweise

Bankert verweist auf folgende Stichwörter

Adel; Ärgere Hand; Aufnehmen eines Kindes; Bibel; Ehe; Erbrecht; Friedelehe; Inzest; Kebsehe; Kind; Klerus; Konkubinat; lex Baiuvariorum; Munt; Rechtsfähigkeit; Uneheliche; Zunft, Zunftwesen;

Schlagwörter

Dem Stichwort Bankert sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Erbrecht; Familienrecht;

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