Bankrott (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bankrott

B. bedeutet die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Der Begriff geht wohl urspr. auf banca rotta (ital.), d.h. den Brauch, den banco bzw. die banca zahlungsunfähig gewordener Händler oder Geldwechsler in den Städten des ma. Italiens umzustürzen oder zu zerbrechen, zurück. In den dt. Sprachgebrauch drangen offenbar im Laufe des 16. Jh. über das Niederländische (banckeroet) und das Franz. (banqueroute) [...]


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Verweise

Bankrott verweist auf folgende Stichwörter

Ansprüche; gemeinen Rechts; Konkurs; Italiens;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bankrott:

Bildnisstrafe;

Schlagwort

Dem Stichwort Bankrott ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Finanzwesen;

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