Bann, kirchlicher (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bann, kirchlicher

Kirchenbann oder Exkommunikation bedeutet den Ausschluss eines Getauften aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Das Wort excommunicatio bzw. excommunicatus ist in der ältesten Zeit christl. Gemeindelebens nicht zu belegen, sondern eine Neubildung im lat.-christl. Sprachgebrauch des 4. und 5. Jh. Bis in das hohe MA besteht daneben eine stattliche Zahl griech. und lat. Synonyma (z.B. alienum esse a catholica communione). Excommunicatio und anathema werden [...]


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Verweise

Bann, kirchlicher verweist auf folgende Stichwörter

Anwalt; Aufklärung; Bann, weltlich; Buße; Eid; Erde; Exkommunikation; Friedrich II.; Fürstenprivilegien Friedrichs II.; Geld; Glosse; Gratian; Gregor VII.; Ketzer, Ketzerei; Kirchenordnungen; Klerus; Konsistorien; Lösung; Luther; Notar; Reformation; Richter; Treuegelöbnis; Tridentinum; Vasallen; Zeuge;

Schlagwörter

Dem Stichwort Bann, kirchlicher sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Strafe und Strafrecht;

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Artikel Bann, kirchlicher

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