Bann, weltlicher (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bann, weltlicher

I. Von seiner Grundbedeutung her lässt sich der B. (ahd. pan, ban; ae. geban, bann; ndl. ban; fries. bon) deuten als ein sanktionsbewehrtes Ge- oder Verbot.

Der etym. Ursprung ist umstritten: Während eine Meinung (u.a. Brunner) unter B. die feierliche Rede versteht, sieht die andere Ansicht im B. das feierlich gesetzte Zeichen und dessen Symbolkraft (Schröder/v. Künßberg). Beide Auffassungen schließen sich aber nicht aus. Denn die wohl urspr.

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.bann_weltlicher

Verweise

Bann, weltlicher verweist auf folgende Stichwörter

Acht; B.leihe; Brandstiftung; Buße; Capitulare Saxonicum; Capitulatio de partibus Saxoniae; Fehde; Frauenraub; Gerichtsverfassung; Glosse; Heerbann; Hochgerichtsbarkeit; Immunität; Immunitäten; Kapitularien; Königsschutz; Kontinuitätsprobleme; Leges barbarorum; Lex Ribuaria; Lex Salica; Miserabiles; Reichsacht; Sachsenspiegel; Zwing und Bann;

Schlagwörter

Dem Stichwort Bann, weltlicher sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Herrschaft; Strafe und Strafrecht;

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