Bannmeile (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bannmeile

Ähnlich der im SpätMA kaum noch überschaubaren Bedeutungsvielfalt des Wortes Bann (Bann, kirchlich, Bann, weltlich) finden sich auch bei dem Wort B. ganz unterschiedliche Verwendungsweisen. Im Kern ist mit dem Wort ein Bannbezirk gemeint, also ein Raum, in dem ein Bannrecht (Bann, weltlich) bestand, auf Grund dessen ein Herrschaftsträger bestimmte Ge- und Verbote aussprechen konnte. Sie dienten der Durchsetzung verschiedenartigster Herrschaftsrechte und Gerichtsbarkeiten wie auch der

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.bannmeile

Verweise

Bannmeile verweist auf folgende Stichwörter

Ar-rest, Arrestverfahren; Bann, kirchlich; Bann, weltlich; Bifang; Burg; Etter; Friedens; Geleit; Immunität; Monopol; Mühle, Mühlenrecht; Schankgerechtigkeit; Stadtgericht; Stadtrecht; Stapelrecht; Zwing und Bann;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bannmeile:

Brauen; Fürstenprivilegien Friedrichs II.;

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