Bauer (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bauer

Der Begriff „B.“ geht etym. zurück auf die mhd. Bezeichnung gebure. B. ist demnach, wer als Mitbewohner eines mhd. bur – „Haus, Wohnung, Vorratshaus“ – lebt. Die Bezeichnung erfasst über den Mitbewohner hinaus auch den Nachbarn (Dorfgenossen) oder ein sonstiges Mit-glied nachbarschaftlicher Siedlungsverbände (burschap). Damit ist nicht notwendig ein in der Landwirtschaft Tätiger gemeint; so sind ursprünglich auch in Städten Bezeichnungen wie [...]


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Verweise

Bauer verweist auf folgende Stichwörter

Aufklärung; Bauermeister; Bauernbefreiung; Bauernkrieg; Bauernlegen; Bürgers; Dorf; Erbhofrecht; Fehde; Gemeinde, Gemeindeverfassung; Gottesfrieden; Grundherrschaft; Handwerk; Heimbürge; Hörige; Kant; Kaufmann, Kaufleute; Königsfreien; Ländliche Rechtsquellen; Landfrieden; Landwehr; Leges barbarorum; Leibeigenschaft; Freien; Reichskammergericht; Ritter; Schöffenbarfreien; Schultheiß, Schulze; Taiding; Unfreien; Weistum;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bauer:

Adel; Agrarverfassung; Bursprake; Dreifelderwirtschaft; Einspänner; Geburt; Gewere; Grab; Gutsherrschaft; Haftbefehl; Hausmarke; Hufe; Huldigung;

Schlagwort

Dem Stichwort Bauer ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Agrarrecht;

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