Bauernlehen (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Bauernlehen

Das B. (u.a. auch Schulzenlehen) stellt eine Mittelform dar zwischen dem (an sich nicht bäuerlichen) Lehen (Lehnrecht, Lehnswesen) und der Bäuerlichen Leihe. Zu ihr ist die Trennlinie allerdings unscharf, da, so wie „Lehen“ auch für Leiheformen, „B.“ auch für die freie bäuerliche Erbleihe steht.

Zum Wesen des B. gehört einerseits, dass es außerhalb der Heerschildordnung (Heerschild, Heerschildordnung) verliehen wird, andererseits, dass es den Belehnten zu Leistungen

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.bauernlehen

Verweise

Bauernlehen verweist auf folgende Stichwörter

Bäuerlichen Leihe; Beutellehen; Heerschild, Heerschildordnung; Lehnrecht, Lehnswesen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bauernlehen:

Erbbücher, Erbebücher;

Schlagwörter

Dem Stichwort Bauernlehen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Agrarrecht; Lehnsrecht;

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Artikel Bauernlehen

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