Befestigungsrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Befestigungsrecht
ahd. festi, mhd. veste, vest: dauerhaft, widerstandsfähig, von stabiler Qualität, Schutz und Sicherheit bietend.
Das B. gehörte im Früh- und HochMA zu den wichtigsten Vorrechten der kgl. Gewalt (Regalien). Als Teil der allg. Befehlshoheit sicherte es die Friedenswahrung nach innen und außen (Friedensbann, Heerbann) und bedeutete im engeren Sinn die Befugnis, eigene Befestigungsanlagen zu bauen bzw. fremde zu zerstören. Es konnte durch Verleihung delegiert werden.
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.befestigungsrecht
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