Begriffsjurisprudenz (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Begriffsjurisprudenz
B. ist eine missbilligende Bezeichnung für eine Methode, die man vor allem mit der Rechtswissenschaft des frühen und mittleren 19. Jh. in Verbindung bringt (Juristische Methode). Das Wort B. scheint erstmals Rudolf von Jhering 1884 verwendet zu haben. Es bürgert sich dann namentlich durch die methodologischen Schriften Philipp Hecks in der Rechtswissenschaft ein.
Allgemein gesprochen ist B. ein Verfahren, das Recht in gesetzlich nicht eindeutig geregelten Fällen aus Begriffen oder
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