Beichtstuhljurisprudenz (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Beichtstuhljurisprudenz

Damit bezeichnete F. Merzbacher die gerichtsähnliche Ausgestaltung des Beichtverfahrens. Dies geht auf die jur. Deutung der Bußliteratur des 13. und 14. Jh. durch Roderich von Stintzing zurück und wirkt prima vista als problematische moderne Sichtweise und Deutung; tatsächlich ist die Analogisierung der Beichte mit einem jur. Verfahren jedoch wesentlich älter.

Die individuelle Ohrenbeichte (paenitentia privata) war im Osten verbreitet und fand im Westen seit dem Konzil von [...]

Verweise

Beichtstuhljurisprudenz verweist auf folgende Stichwörter

Altar; Behörde; Bischöfen; Bußbücher; Buße; Corpus Iuris Canonici; Dominikaner; forum externum; Franziskaner; geistliche Gerichtsbarkeit; Gerichtsverfahren; Gerichtsverfahrens; Geständnisses; Innozenz III.; Inquisitionsprozess; Konzil; ne bis in idem; Orden; Pseudoisidorischen Fälschungen; Raimund de Pe·aforte; Richter; Stintzing; Strafprozess; Tridentinum; Verbrechen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Beichtstuhljurisprudenz:

Johannes von Erfurt (um 1250–nach 1320); Kanonistik;

Schlagwörter

Dem Stichwort Beichtstuhljurisprudenz sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Rechtswissenschaft;

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Artikel Beichtstuhljurisprudenz

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