Beisitz der Witwe (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Beisitz der Witwe
eine Variante des ehelichen Güterrechts, bei welcher die Frau nach dem Tode ihres Ehemannes in ungeteilter, d.h. in gesamthänderischer Vermögensgemeinschaft (Gesamthand) mit ihren Kindern auf/in dem Hausgut (Haus) „sitzen“ blieb. Das Institut diente in erster Linie der Versorgung der überlebenden Ehefrau (Witwe); es war aber auch im Interesse der Kinder gelegen, da es den Weiterbestand der häuslichen Gemeinschaft ermöglichte und dadurch eine Trennung der Kinder von ihrer Mutter
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