Beneficium, kirchlich (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Beneficium, kirchlich
Zur sprachlichen Bedeutung Beneficium, weltlich.
Seit dem FrühMA werden Klerikern Güter leihweise zur Nutzung überlassen, von den Bischöfen als Prekarie bzw. von Eigenkirchenherren (Eigenkirche) aus ihrem Eigentum. Diese Kirchengüter – gelegentlich auch Abgaben der Gläubigen – werden als B. bezeichnet.
Mit der Aufteilung des Kirchenbesitzes in Sondervermögen, vor allem der Dom- und Stiftskirchen, ihrer Vorsteher und der Angehörigen ihrer Gemeinschaften, wird B. seit
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.beneficium_kirchlich
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