Beneficium, kirchlich (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Beneficium, kirchlich

Zur sprachlichen Bedeutung Beneficium, weltlich.

Seit dem FrühMA werden Klerikern Güter leihweise zur Nutzung überlassen, von den Bischöfen als Prekarie bzw. von Eigenkirchenherren (Eigenkirche) aus ihrem Eigentum. Diese Kirchengüter – gelegentlich auch Abgaben der Gläubigen – werden als B. bezeichnet.

Mit der Aufteilung des Kirchenbesitzes in Sondervermögen, vor allem der Dom- und Stiftskirchen, ihrer Vorsteher und der Angehörigen ihrer Gemeinschaften, wird B. seit

[...]

Verweise

Beneficium, kirchlich verweist auf folgende Stichwörter

Beneficium, weltlich; Eigenkirche; Gratian; Lehnrecht, Lehnswesen; Pfründe; Prekarie; Vasall, Vasallität; Vikar;

Schlagwörter

Dem Stichwort Beneficium, kirchlich sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Kirche und Kirchenrecht; Lehnswesen;

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Artikel Beneficium, kirchlich

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