Beweis (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Beweis
Das R. des B., also der Bestätigung der Richtigkeit einer Behauptung oder eines Sachverhalts insb. im Prozess, wandelte sich im Laufe der Zeit erheblich.
I. Römisches RechtWährend im klassischen röm. Zivil- und Strafverfahren noch reine Verhandlungsmaxime und freie B.würdigung galten, sind die Verfahrensregeln nach justinianischem R. (Kognitionsverfahren) strikter. Jetzt ist es Sache des Richters, B.führungen anzuordnen und die von den Parteien beigebrachten B. zu erheben. Vom
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