Bischofsstadt (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Bischofsstadt
Im weiteren Sinne meint B. jeden Bischofssitz (sedes episcopalis) der vorkommunalen Epoche, im engeren Sinne bezeichnet man als B. eine Stadt mit Bischofssitz, in welcher alle Amtsgewalt (Amt) vom Bischof abgeleitet ist, omnes magistratus huius civitatis ad episcopum spectant potestatem (Art. 5 des ersten Straßburger Stadtrechts, 12. Jh.: Keutgen, Urkunden zur städtischen Verfassungsgeschichte, 1899, Neudr. 1965, Nr. 126).
Die ersten christlichen Ortskirchen mit
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